BEG Förderprogramm - Bundesförderung für effiziente Gebäude

 

Erhalten Sie bis zu 45% Förderung

Das BEG Förderprogramm ersetzt die bisherigen Programme wie das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (BAFA), das CO₂- Gebäudesanierungsprogramm, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das Heizungsoptimierungsprogramm (KfW). Die einzelnen Maßnahmen von BAFA und KfW sind im BEG Förderprogramm enthalten.

Alle Bestimmungen und eine Übersicht der förderfähigen Heizlösungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:
BEG Wegweiser

Ab dem 01. Juli 2021 kann auch der EE-Bonus in Anspruch genommen werden.
Für noch nicht eingereichte Förderanträge ist das BEG Förderprogramm ebenfalls ab dem 01. Januar 2021 gültig.

Welche Kosten förderfähig sind, können Sie hier nachlesen: Merkblatt zu den förderfähigen Kosten

 
 

Für den Neubau gilt:

Neubauten (Weiterführung bis 1. März 2023, danach Überführung zum BEG „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN)

Gefördert wird der Neubau effizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses 40 erreichen.

  • Hierbei sind alle gebäudebezogenen Investitionskosten ohne Transaktions- und Grundstückskosten förderfähig.
  • Kredit (mit Teilschuldenerlass) 
  • Effizienzhaus EE-Klasse erfordert min. 65 % erneuerbare Energien, NH-Klasse erfordert Nachhaltigkeitszertifikat.
  • Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich.
  • Der Einsatz von Heizöl verhindert das Erreichen des Effizienzhaus-Standards.