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Das BEG Förderprogramm ersetzt die bisherigen Programme wie das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (BAFA), das CO₂- Gebäudesanierungsprogramm, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das Heizungsoptimierungsprogramm (KfW). Die einzelnen Maßnahmen von BAFA und KfW sind im BEG Förderprogramm enthalten.
Alle Bestimmungen und eine Übersicht der förderfähigen Heizlösungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:
BEG Wegweiser
Ab dem 01. Juli 2021 kann auch der EE-Bonus in Anspruch genommen werden.
Für noch nicht eingereichte Förderanträge ist das BEG Förderprogramm ebenfalls ab dem 01. Januar 2021 gültig.
Welche Kosten förderfähig sind, können Sie hier nachlesen: Merkblatt zu den förderfähigen Kosten
Neubauten (Weiterführung bis 1. März 2023, danach Überführung zum BEG „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN)
Gefördert wird der Neubau effizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses 40 erreichen.