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Das BEG Förderprogramm ersetzt die bisherigen Programme wie das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (BAFA), das CO₂- Gebäudesanierungsprogramm, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das Heizungsoptimierungsprogramm (KfW). Die einzelnen Maßnahmen von BAFA und KfW sind im BEG Förderprogramm enthalten.
Alle Bestimmungen und eine Übersicht der förderfähigen Heizlösungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:
BEG Wegweiser
Ab dem 01. Juli 2021 kann auch der EE-Bonus in Anspruch genommen werden.
Für noch nicht eingereichte Förderanträge ist das BEG Förderprogramm ebenfalls ab dem 01. Januar 2021 gültig.
Welche Kosten förderfähig sind, können Sie hier nachlesen: Merkblatt zu den förderfähigen Kosten
Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Gefördert werden Systemische oder Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, Sanierungsmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, An- und Ausbauten sowie die Umwidmung der Gebäudenutzung, Wohngebäuden deren Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die einzelnen Maßnahmen müssen das energetische Niveau des Gebäudes verbessern und von Fachunternehmen durchgeführt werden.